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DIETMAR
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LAGERLFÄCHE IN MODEREM UND GUT FREQUENTIERTEN GEWERBEOBJEKT IN RAABA BEI GRAZ
MIETPREIS: € 1.482,98 NETTO
INKL. BK
GRUNDRISS LAGER
GRUNDRISS BÜRO
NEBENKOSTENÜBERSICHT
In einer gut frequentierten Lage in Raaba bei Graz, befindet sich dieses Gewerbeobjekt.
ÜBERBLICK
OBJEKTNUMMER
4 M 1003/25 LAGER
WOHNFLÄCHE
ca. 110 M2
GRUNDFLÄCHE
-
BAUJAHR
-
STOCKWERKE
-
KELLER
JA
HEIZUNG
-
LIFT
JA
Das Objekt zeichnet sich durch seine hochwertige und moderne Architektur. Die Hauptelemente wie die großen Glasfronten in
Verbindung mit der teilweisen Fassade aus Holz und der hohen Räume, welche im Stil eines Lofts designt wurden, machen dieses
Gewerbeobjekt zu einem attraktiven Arbeitsplatz.
" KEIN WEG IST ZU WEIT,
UM DORT ANZUKOMMEN,
WO DAS HERZ ZUHAUSE IST."
DETAILS
KFZ
ANMIETUNG MÖGLICH, TIEFGARAGENPLATZ ODER STELLPLATZ IM AUßENBEREICH
ZUSTAND
SEHR GUT
BALKON
-
RÄUME
-
GEMEINSCHAFTSRAUM
JA INKL. KÜCHE
MÖBLIERUNG
TEILWEISE MÖBLIERT
BAD/WC
JA
BEZUG
SOFORT
ENERGIEAUSWEIS
HWB 30 kWh/m2 a
SONSTIGES
HERVORRAGENDER STANDORT FÜR UNTERNEHMER
Das Angebot bezieht sich auf eine Lagerfläche mit einer Fläche von ca. 110 m2.
Zusätzlich gebe es die Möglichkeit eine Büroräumlichkeit mit einer Größe von ca. 45 m2. Dazu würde auch ein ca. 16 m2 großes Archiv gehören.
Weiters stehen KFZ Abstellplätze zur Anmietung bereit.
INFRASTRUKTUR:
Das Gewerbeobjekt befindet sich am Viktor-Kaplan-Weg in Graz-Raaba, nahe dem Autobahnzubringer Graz-Ost. Rundum haben bereits einige Gewerbebetriebe ihren Standort. Aufgrund der gut frequentierten Lage und der Autobahnverbindung bietet dieses Objekt einen hervorragende Adresse für Ihr Unternehmen.
MIETPREIS
€ 1.482,98 NETTO INKL. BK.
MIETPREIS KFZ
€ 112,50 NETTO PRO TIEFGARAGENPLATZ ODER € 75,00 NETTO PRO AUßENSTELLPLATZ
MIETPREIS BÜRO
€ 1.044,37 NETTO INKL. BK
KAUTION
3 BMM
MIETDAUER
NACH VEREINBARUNG MIND. JEDOCH 3 JAHRE
ABLÖSE
-
VERMITTLUNGSPROVISION
3 MM ZZGL. 20% UST.
Info
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Die Vermittlung der Immobilien ist nach den Bestimmungen der Maklerverordnung provisionspflichtig. Eine Pflicht zur Zahlung einer Provision besteht erst ab Zustandekommen eines verbindlichen vermittelten Geschäfts.
Eine Pflicht zur Zahlung einer Provision besteht auch im Falle eines zweckgleichwertigen Rechtsgeschäfts, welche nach den jeweiligen Provisionshöchstbeträgen der Immobilienmaklerverordnung berechnet wird.
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